Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten in der jeweils gültigen Fassung für sämtliche Verträge zwischen der Rundum Architektur AG als Auftragnehmerin und der Bauherrschaft als Auftraggeberin.

1.2 Auftraggeberinnen können sowohl natürliche als auch juristische Personen, einzeln oder gemeinsam, sein.

1.3 Individuelle schriftliche Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen den AGB vor.

1.4 Unter „schriftlich“ sind neben der Schriftform auch Fax und Email zu verstehen.

1.5 Diese AGB können jederzeit auf der Webseite www.rundumarchitektur.com abgerufen, ausgedruckt oder lokal abgespeichert werden.

2 Abschluss des Vertrags

Der Vertrag kommt zustande, wenn die Auftragnehmerin das Angebot der Auftraggeberin zum Vertragsschluss annimmt. Erfolgt das Vertragsangebot schriftlich, bedarf es für das wirksame Zustandekommen des Vertrags einer schriftlichen Annahme durch die Auftragnehmerin.

3 Vertragsgegenstand

Die Auftragnehmerin erbringt die im Vertrag näher bezeichneten Dienstleistungen für die Auftraggeberin gegen Entgelt. Die Auftragnehmerin ist zur sorgfältigen und fristgerechten Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen verpflichtet. Die Auftragnehmerin verfügt über die für die Berufsausübung notwendige Integrität und professionelle Kompetenz und befolgt die gesetzlichen Vorschriften bei Erbringung ihrer Dienstleistungen.

4 Weisungen der Auftraggeberin

Die Auftragnehmerin hat die Weisungen der Auftraggeberin zu befolgen. Allfällige Einwände sind schriftlich geltend zu machen.

5 Vertretung der Auftraggeberin

5.1 Sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, vertritt die Auftragnehmerin als Projektleiterin die Auftraggeberin gegenüber den an der Erstellung des Bauwerkes beteiligten Bauleitungen, Planern, Unternehmen und Lieferanten sowie gegenüber Behörden. Folglich sind alle das Bauwerk betreffenden Willensäusserungen der Auftragnehmerin gegenüber den Genannten für die Auftraggeberin rechtsverbindlich. Dazu gehören insbesondere Weisungen, Anordnungen, Bestellungen und Bestätigungen.

5.2 Gleichzeitig nimmt die Auftragnehmerin in Funktion der Projektleiterin Willensäusserungen der an der Erstellung des Bauwerkes beteiligten Bauleitungen, Planern, Unternehmen und Lieferanten sowie Behörden betreffend das Werk rechtsverbindlich für die Auftraggeberin entgegen.

6 Vertragsdauer und -auflösung

6.1 Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

6.2 Der Vertrag, gleichgültig ob befristet oder unbefristet, wird durch Tod oder Verschollenerklärung der Auftraggeberin oder Löschung einer der Parteien aus dem Handelsregister aufgelöst.

6.3 Ein befristeter Vertrag endet ferner mit Ablauf der vereinbarten Frist.

6.4 Ein unbefristeter Vertrag wird zudem durch abschliessende Erfüllung der beidseitigen Pflichten, einvernehmliche schriftliche Auflösung oder schriftliche Kündigung aufgelöst.

6.5 Die Kündigung unbefristeter Verträge hat durch Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zu erfolgen. Der Vertrag kann für die einseitige Kündigung weitere Voraussetzungen und Rechtsfolgen aufstellen. Vorbehalten bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund.

6.6 Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit schriftlich zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere der Zahlungsverzug der Auftraggeberin gemäss Punkt 10.1 sowie Eröffnung des Konkursverfahrens über eine Partei, Abweisung eines Konkurseröffnungsantrages mangels Masse oder Einleitung des Liquidationsverfahrens über eine Partei.

7 Honorar

7.1 Die Höhe des Honorars der Auftragnehmerin richtet sich nach dem Vertrag. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.2 Spesen und sonstige Barauslagen, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung anfallen, sind zusätzlich zum Honorar geschuldet und werden nach effektivem Anfall verrechnet.

7.3 Die Fälligkeit und die Zahlungsbedingungen richten sich nach Punkt 10.

8 Drittleistungen

8.1 Auslagen für Drittleistungen gehen zu Lasten der Auftraggeberin. Der Vertrag regelt die Berechnungsgrundlagen dieser Leistungen und eine allfällige Obergrenze.

8.2 Die Fälligkeit und die Zahlungsmodalitäten der Drittleistungen richten sich nach Punkt 10.

9 Termine

9.1 Vereinbarte Termine für die Erbringung einer bestimmten Dienstleistung durch die Auftragnehmerin gelten, wenn es im Mandatsvertrag nicht ausdrücklich anders festgehalten wird, als Richtlinien, für deren Einhaltung keine Haftung übernommen wird. Allfällige Abweichungen werden möglichst frühzeitig kundgegeben.

9.2 Ausdrücklich zugesicherte Termine sind hingegen durch die Auftragnehmerin einzuhalten, ausser die Verzögerung ist durch Umstände eingetreten, für die die Auftraggeberin einzustehen hat. Darunter fallen insbesondere Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass die Auftraggeberin zugesicherte Informationen nicht innert nützlicher bzw. vereinbarter Frist zur Verfügung stellt oder stellen kann.

10 Zahlungsbedingungen

10.1 Rechnungen sind bis zu dem auf ihnen angegebenen Zahlungstermin zu bezahlen. Sofern kein Zahlungstermin angegeben ist, beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungsdatum. Bezahlt die Auftraggeberin nicht fristgerecht, erfolgt eine schriftliche Mahnung und die Einräumung einer weiteren Zahlungsfrist. Diese beträgt in der Regel 14 Tage. Lässt die Auftraggeberin auch diese Frist ohne Zahlung verstreichen, erfolgt eine zweite schriftliche Mahnung mit einer letzten Zahlungsfrist. Diese beträgt in der Regel 7 Tage. Wird die Rechnung zuzüglich Verzugszinsen von der Auftraggeberin auch bis zum Ablauf dieser Frist nicht beglichen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos aufzulösen.

10.2 Im Falle des Zahlungsverzugs ist von der Auftraggeberin ab dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermin der gesetzliche Verzugszins geschuldet.

10.3 Schulden gegenüber der Auftragnehmerin dürfen von der Auftraggeberin nicht ohne schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin mit Forderungen der Auftraggeberin gegenüber der Auftragnehmerin verrechnet werden.

11 Haftung

Die Auftragnehmerin übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, weder für sich selbst noch für ihre Organe, Mitarbeiter oder Hilfspersonen eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Vertrag, dessen Abwicklung oder im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Auftragnehmerin entstehen.

12 Vertraulichkeit und Datenschutz

12.1 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

12.2 Die Auftraggeberin nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Auftragnehmerin ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, soweit dies zur Wahrung ihrer Interessen im Rahmen des Auftragsverhältnisses erforderlich ist. Die Auftraggeberin bestätigt, dass sie die Datenschutzerklärung auf www.rundumarchitektur.com gelesen und verstanden hat.

13 Salvatorische Klausel

Sollte sich ergeben, dass eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB aus irgendeinem Grund ungültig oder nichtig sind, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags und dieser AGB nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, welche den ursprünglich angestrebten Zweck in gesetzeskonformer Art und Weise möglichst weitgehend verwirklicht.

14 Rücktrittsrecht

14.1 Die Auftraggeberin kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen.

14.2 Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Erklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

14.3 Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die Auftraggeberin Unternehmerin ist und der Abschluss des Vertrages betrieblich bedingt ist. Es besteht ferner nicht, wenn die Auftraggeberin selbst den Vertragsabschluss mit der Auftragnehmerin angebahnt hat oder wenn dem Zustandekommen des Vertrags keine Besprechungen zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin vorangegangen sind.

15 Gerichtsstand und anwendbares Recht

15.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Auftragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist FL-9490 Vaduz. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen.

15.2 Auf das Auftragsverhältnis ist liechtensteinisches Recht anwendbar unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

Schaan, 17.11.2019